Ausschüsse Gemeinde Oberreichenbach
In den Ausschüssen sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis Ihrer Stärke vertreten (vgl. Art. 33 Abs.1 GO). Für jedes Ausschussmitglied wird für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter bestellt.
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt grundsätzlich der erste Bürgermeister, im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter.
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied (Art. 103 Abs.2 GO).
Die Ausschüsse in der Gemeinde Oberreichenbach sind grundsätzlich vorberatend. Das heißt, sie haben die Aufgabe, die ihnen übertragenden Gegenstände für die Beratung der Vollversammlung des Gemeinderates vorzubereiten und dieser einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat sich in seiner konstituierenden Sitzung dafür entschieden, den Bauausschuss für einen abgegrenzten Aufgabenbereich als beschließenden Ausschuss zu führen, im Übrigen als beratenden Ausschuss.
Der beschließende Ausschuss erledigt die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbstständig anstelle -jedoch unter dem Vorbehalt dessen Nachprüfung- des Gemeinderates.
Die Terminierung einer Ausschusssitzung und die Ladung der jeweiligen Mitglieder obliegt dem ersten Bürgermeister.